Zum Auswahlverfahren sind Lehrpersonen für den katholischen Religionsunterricht mit unbefristetem Arbeitsvertrag an den deutschsprachigen Grund-, Mittel- oder Oberschulen zugelassen, welche die besondere, vom Diözesanordinarius erteilte Eignung als Inspektor*in für den katholischen Religionsunterricht an den dt. Grund- und Sekundarschulen besitzen.
Es handelt sich hierbei um eine vom Art. 7 des LG Nr. 12/1998 vorgesehene Eignung, die sich von der kirchlichen Beauftragung („missio canonica“) oder befristeten Unterrichtserlaubnis für den katholischen Religionsunterricht unterscheidet.
Die Ernennung ist zeitlich auf vier Jahre beschränkt.
Als Schulgewerkschaft nehmen wir mit Genugtuung zur Kenntnis, dass diese Stelle für Lehrpersonen öffentlich ausgeschrieben wird.
Einreichefrist für die Anträge: Freitag, 22. April 2022, 24:00 Uhr.
Mitteilung, Ausschreibung und Formulare hier.