Diese Maßnahmen gelten für Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Es gibt verschiedene Maßnahmen, die vertraglich geregelt werden.
Für die Lehrpersonen der deutschen Schulen wurde mit dem Vertrag vom März 2018 eine weitere Form von Maßnahme eingeführt, die befristete Versetzung. Diese Versetzung wird, mit einigen Ausnahmen, laut den Kriterien der Versetzungen durchgeführt und hat eine Dauer von 2 Jahren. Für diese befristeten Versetzungen stehen vakante Stellen, sowie Stellen, die aufgrund von Teilzeitverträgen, Freistellungen oder Abordnungen frei sind, zur Verfügung. Verwendungen können im Einverständnis mit der Lehrperson und under bestimmen Voraussetzungen ebenso für 2 Jahre gewährt werden. Es gibt keine befristete Versetzung für Lehrpersonen der italienischen und ladinischen Schulen in die deutsche Schule.
Hier die verschiedenen Mobilitätsmaßnahmen:
a) Befristete Versetzung
b) Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Verwendung von Lehrpersonen mit Vorrang als der Stellenverlierer
c)Verwendung auf Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren: Integrations-, Montessoriunterricht und Englischunterricht in der Grundschule
d) Provisoriche Zuweisung für die Annäherung an die Familie, aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen
e) Zuweisung von Lehrpersonen, die noch keinen definitiven Dienstsitz haben
f) Zuweisung von Lehrpersonen des Landeszusatzstellenplans
g) Zuweisung zwecks Bestätigung des Dienstsitzes (didaktische Kontinuität) und Zuweisung von Lehrpersonen, deren Planstelle mehr als 30 km vom Wohnort entfernt ist.
Alle Details dazu finden sie im Vertrag.
Für die Maßnahmen für ein Jahr mit Schulen anderer Provinzen wird die geltende staatliche Regelung angewandt.