EGV bedeutet Einheitliche Gewerkschaftsvertretungen (Rappresentanza Sindacale Unitaria), ein gewerkschaftliches Gremium, das in jedem Arbeitsplatz existiert. In der Schule - in jeder Schule - besteht eine EGV aus 3 Lehrpersonen, die vom Lehrpersonal der Schule gewählt werden.
Seit dem Landesgesetz 12/2000 ist die Schule autonom geworden, das bedeutet, sie verfügt über größere Freiräume im didaktischen und organisatorischen Bereich. Die EGV beschäftigt sich nicht mit dem Schulprogramm oder mit didaktischen Vorhaben, sondern kümmert sich um die Kriterien, nach welchen die Lehrpersonen der Schule von der Schulführungskraft eingesetzt werden, um das Schulprogramm und die anderen Vorhaben des Lehrerkollegiums zu verwirklichen.
Es ist also wichtig, dass es in jeder Schule die EGV gibt.
Die Mitglieder der EGV werden aus Listen gewählt, die von den Gewerkschaften erstellt sind. Die Kandidaten sind Mitglieder einer Gewerkschaft und vertreten alle Lehrpersonen der Schule in den Verhandlungen.
Die Mitglieder der EGV sind nicht Gewerkschaftsfunktionäre, sondern Lehrpersonen, die eine neue Rolle in der autonomen Schule beinhalten: Sie vertreten drei Jahre lang die Bedürfnisse der Lehrpersonen als ArbeitnehmerInnen. Die Mitglieder fassen die eigenen Beschlüsse mit Stimmenmehrheit und die EGV handelt nach außen als einheitliches Subjekt.
Rechte
Der EGV werden folgende Rechte zuerkannt:
- Bezahlte Gewerkschaftsfreistellungen im Ausmaß von 45 Stunden jährlich
- Versammlungen des Lehrpersonals
- Benutzung von Räumlichkeiten und Aushang an die Anschlagtafel.