Freistellung für Lehrpersonen mit schwerer Beeinträchtigung
3 Tage pro Monat
Bezahlung zu 100%
Bei vertikaler Teilzeit erfolgt eine verhältnismäßige Kürzung der 3 Tage. Die Freistellung wird in jeder Hinsicht als Dienstzeit bewertet.
1 Stunde Ruhepause pro Arbeitstag
Bezahlung zu 100%
Die Freistellung wird in jeder Hinsicht als Dienstzeit bewertet.
Voraussetzung für eine solche Freistellungen oder einen Sonderurlaub ist die Feststellung einer schweren Beeinträchtigung. Diese erfolgt durch die zuständige Ärzte/Ärztinnenkommission im jeweiligen Sanitätsbetrieb und ist nicht zu verwechseln mit einer etwaigen Invalidität.
Die Betroffenen können, sofern möglich, die dem Wohnort nächste Stelle wählen und dürfen nicht ohne Einverständnis versetzt werden.