Dienstaustritt ab 1. September 2025

Dienstaustritt ab 1. September 2025

Das Ministerium für Bildung und Verdienst hat den 21. Oktober 2024 als Frist für folgende Anträge festgelegt:

- Dienstaustritt mit Pensionsanspruch
- Dienstaustritt ohne Pensionsanspruch
- Antrag um Dienstverlängerung (zur Erreichung der  20 Mindestbeitragsjahre oder bei Tätigkeit für besondere internationale Sprachprojekte laut Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2015, Art.1, Absatz 257).
- eventueller Widerruf der Gesuche.

Alle Gesuche haben den Dienstaustritt am 1. September 2025 zur Folge

Die Frist gilt auch für das Personal, das zwar die Voraussetzungen erfüllt, aber noch nicht 65 Jahre alt ist und das Arbeitsverhältnis in Teilzeitpension umwandeln will, sofern die Voraussetzungen laut Dekret Nr.331 vom 29. Juli 1997 gegeben sind.
Unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 25 und 31 des LKV vom 16.05.2003 endet die Frist für die Einreichung des Antrags um Dienstaustritt für Schulführungskräfte am 28. Februar 2025 (Art. 12 des CCNL vom 15. Juli 2010 für den Bereich V der Verwaltung).

N.B.: In der Provinz Bozen müssen die Anträge in Papierform eingereicht werden.

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Rundschreiben, Dekrete und Gesuchformulare hier.