Die Stellenwahl für den Abschluss von unbefristeten Arbeitsverträgen in der deutschen Schule wird für alle Schulstufen von Donnerstag, 27. Juni 2024 voraussichtlich bis Dienstag, 2. Juli 2024 online durchgeführt.
Der Zugang zum Online-Dienst für die Stellenwahl ist entweder über einen SPID-Account, eine aktivierte Bürgerkarte oder über eine elektronische Identitätskarte möglich.
Der genaue Zeitplan wird spätestens am Mittwoch, 26. Juni 2024, 12:00 Uhr auf folgender Webseite veröffentlicht: www.provinz.bz.it/stellenwahl
Die Lehrpersonen, die aufgrund der zur Verfügung stehenden Stellen Aussicht auf den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages haben, werden einige Tage vor der Stellenwahl mittels E-Mail zur Stellenwahl eingeladen.
Die Namen dieser Lehrpersonen werden voraussichtlich ebenso am Mittwochvormittag, 26. Juni 2024 auf der genannten Webseite veröffentlicht.
Das Verzeichnis der verfügbaren Stellen wird voraussichtlich ab Dienstag, 25. Juni 2024 ebenfalls unter www.provinz.bz.it/stellenwahl veröffentlicht.
Es handelt sich dabei um eine Datenbank, die bis 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Stellenwahl laufend abgeändert und ergänzt wird
Wer bei der Online-Stellenwahl keine Stellenwünsche übermittelt, verzichtet auf den unbefristeten Arbeitsvertrag. Je nach Verfügbarkeit verzichtet eventuell auch, wer bei der Stellenwahl nicht genügend Stellenwünsche angibt.
Um sicher eine Stelle zu erhalten, muss die Anzahl der eingegebenen Stellenwünsche der Position im Verzeichnis der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber der betreffenden Gruppe entsprechen (Beispiel: Lehrperson steht im Verzeichnis bzw. in der Wahl-Gruppe an 5. Stelle und muss somit 5 Stellenwünsche angeben).
Achtung: Der Verzicht bewirkt die Streichung von Amts wegen aus jener Rangliste (Landesrangliste, Landesrangliste mit Auslaufcharakter oder Wettbewerbsrangliste), auf deren Grundlage die Stelle angeboten worden ist.
Lehrpersonen, welche eine ganze Stelle für die unbefristete Aufnahme gewählt haben, können bis Donnerstag, 11. Juli 2024 bei der Schule, die sie gewählt haben, um Umwandlung des Dienstverhältnisses in ein Teilzeitarbeitsverhältnis mit einem Mindeststundenausmaß von 30% ansuchen.
Wichtige Infos sind auch im Rundschreiben Nr. 24/2024, unter den „Fragen und Antworten zur Stellenwahl 2024/2025“ und im „Handbuch zur Eingabe der Stellenwünsche“ zur Verfügung.