Mit dem Rundschreiben 22/2020 teilt die Deutsche Bildungsdirektion mit, dass eine individuelle Lernberatung in Anwesenheit für Maturanten laut Landesgesetz Nr.4/2020 Art.1, Absatz 28, möglich ist. Die Kontakte mit den Maturanten sollten soweit als möglich weiterhin auf telematischem Weg erfolgen. Nur aus nachvollziehbaren Gründen, falls der telematische Kontakt nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, können die Schulen eine Lernberatung in Anwesenheit anbieten. Die Schulen legen genaue Kriterien fest, um zu bestimmen welche SchülerInnen zugelassen werden und in welchen Fachbereichen die Lernberatung angeboten wird. Das Rundschreiben und zwei Dokumente zu den vorgesehenen Hygienemaßnahmen findet ihr hier.