Aufgrund der nationalen Notstandssituation werden mit der Ministerialverordnung des 08.03.2020 alle Sitzungen der Kollegialorgane bis zum 03. April ausgesetzt. Für alle genauen Anleitungen siehe hier. Zusätzliche Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung des epidemiologischen Notstandes wurden mit der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr.6/2020 vom 09.03.2020 veröffentlicht. Hier das Dokument.