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Ruhestand - Dienstaustritt zum 1.09.2016

Die Gesuche um Dienstaustritt mit Wirkung ab 1.09.2016 müssen innerhalb 22. Jänner 2016 bei der jeweiligen Schuldirektion eingereicht werden. Es betrifft die Anträge um Dienstaustritt ohne Pensionsanspruch, mit Pensionsanspruch, bzw. mit Pensionsanspruch und gleichzeitiger Weiterarbeit in Teilzeit (Teilzeitpension), sowie den Antrag um Dienstverlängerung. Im Themenbereich Pension finden Sie die Unterlagen (Rundschreiben, Gesuche etc).

 

Kundgebung in Rom

Die Fachgewerkschaften für den öffentlichen Dienst und der Schule des AGB- CGIL, der SGB CISL und des SGK-UIL veranstalten am Samstag 28.11.2015 eine gesamtstaatliche Kundgebung in Rom, bei welcher die Erneuerung der Kollektivverträge  gefordert wird.