Dienstantritt nach dem 30. April

Dienstantritt nach dem 30. April

  • Um die didaktische Kontinuität zu gewährleisten muss das Lehrpersonal ab 150 Tage ununterbrochener Abwesenheit vom Dienst im Schuljahr und Dienstaufnahme nach dem 30. April nicht in die eigenen Klassen, es ist zur Verfügung (Supplenzen, Abwicklung didaktischer und erzieherischer Tätigkeiten, andere Tätigkeiten)
  • Bei Abschlussklassen genügen 90 Tage kontinuierliche Abwesenheit