Wenn das NISF/INPS ihren Anspruch anerkannt hat, können die Interessierten bis zum 31. August 2024 für die vorzeitige Sozialrente „A.PE. sociale“ ansuchen. S. Ministerialrundschreiben Nr. 54257 vom 18.09.2023
Wenn das NISF/INPS ihren Anspruch anerkannt hat, können die Interessierten bis zum 31. August 2024 für die vorzeitige Sozialrente „A.PE. sociale“ ansuchen. S. Ministerialrundschreiben Nr. 54257 vom 18.09.2023