TFR und TFS öffentlich Bedienstete, Verfassungsgerichtshof: Aufschub und Ratenzahlung sind verfassungswidrig

TFR und TFS öffentlich Bedienstete, Verfassungsgerichtshof: Aufschub und Ratenzahlung sind verfassungswidrig

AGB-GBW-ÖD: die Regierung muss jetzt eingreifen.

Die AGB hat zusammen mit dem ÖD-Öffentlicher Dienst und der GBW stets die Angleichung der Bedingungen für den Zugang zu TFR-Dienstaltersentschädigung und TFS-Abfertigung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor gefordert.  Man muss die Normen, welche die Auszahlung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes um viele Jahre verschieben, überwinden.
Das Urteil Nr. 130/2023 des Verfassungsgerichtshofs erklärt die Zahlung in Raten und den Aufschub der Auszahlung von Abfertigungen und Dienstaltersentschädigungen für öffentlich Bedienstete für verfassungswidrig, da sie dem Grundsatz der gerechten Entlohnung nach Artikel 36 der Verfassung widersprechen, der besagt: „Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Entlohnung, die dem Umfang und der Qualität seiner Arbeit angemessen und jedenfalls ausreichend sein muss, ihm und seiner Familie ein freies und würdiges Leben zu gewährleisten“.
In den letzten Jahren wollte das Parlament dieses Thema nicht aufgreifen, trotz des Urteils Nr. 159/2019 des Verfassungsgerichtshofs, mit dem angeordnet wurde, dass kein Unterschied zwischen TFR und TFS gemacht werden darf und ein Aufschub der Zahlung nur für den Vorruhestand in Betracht kommt.
In den letzten Jahren verzögerte sich die Auszahlung von Tfs und Tfr für Angestellte des öffentlichen Dienstes um bis zu 7 Jahre - je nach Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
AGB GBW und ÖD fordern nun, dass die Regierung eingreift und dieser eklatanten Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gegenüber denen des privaten Sektors endlich ein Ende setzt, andernfalls werden wir zu einer massiven Rechtsklage greifen, um alle betroffenen Beschäftigten zu schützen.