Dienstaustritte des Lehrpersonals zum 01.09.2024

Dienstaustritte des Lehrpersonals zum 01.09.2024

Am 18. September hat das Ministerium für Unterricht und Verdienst ein Ministerialrundschreiben zu den Dienstaustritten für folgende Gesuche erlassen:

  • Dienstaustritt mit Pensionsanspruch
  • Dienstaustritt ohne Pensionsanspruch
  • Antrag um Dienstverlängerung (nur um Mindestbeitragszeit von 20 Jahren für Alterspension zu erreichen oder bei Tätigkeit für besondere internationale Sprachprojekte laut Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2015, Art.1, Absatz 257) 
  • eventueller Widerruf  der Gesuche

 

Einreichefrist ist der 23. Oktober 2023 für Lehrer:innen, 28. Februar 2024 für Schulführungskräfte.

Alle Gesuche haben den Dienstaustritt am 1. September 2024 zur Folge.

Die Frist gilt auch für das Personal, das zwar die Voraussetzungen erfüllt, aber noch nicht 65 Jahre alt ist und das Arbeitsverhältnis in Teilzeitpension umwandeln will, sofern die Voraussetzungen laut Dekret Nr.331 vom 29. Juli 1997 gegeben sind.

Wir erinnern daran, dass in der Provinz Bozen die Gesuche NICHT über die Plattform "istanze online" erfolgen, sondern in Papierform an der eigenen Schule abgegeben werden müssen.

Infoflyer Patronat INCA CGIL  AGB, Minsterialdekret, Rundschreiben und Gesuchsvorlagen für die deutsche, die italienische und die ladinische Schule (mit besonderen Vorlagen für die SFK) hier